Leckagerate
Als Leckagerate wird das Verhältnis von jährlich nachzufüllendem Kältemittel zur ursprünglichen Füllmenge des Kältemittels im Kältemittelkreislauf bezeichnet.
Grundsätzlich gelten Großwärmepumpen als „technisch dichte Anlagen“, sowohl für natürliche als auch für synthetische Kältemittel. Als "technisch dicht" werden dabei Anlagen angesehen, die eine Leckrate von bis zu 0,5 % pro Jahr aufweisen. Dies ist auch in den Auslegungen der Sicherheitsanforderungen nach TRAS 110 so berücksichtigt.
Geringe Mengen an Kältemitteln entweichen bei einigen Anlagen über „offene Stellen“, z. B. die Gleitringdichtungen der Verdichter. Im Betrieb sind diese 100 % dicht, da Schmieröl diese abdichtet. Bei längeren Stillständen ist die Ölabdichtung nicht mehr so gut, auch wenn automatisiert Öl nachgepumpt wird. Dennoch wird auch so eine Leckagerate von unter 0,5 % erreicht.
Die Leckagerate insbesondere in den ersten Betriebsjahren kann allerdings wesentlich über den für technisch dichte Anlagen angesetzten 0,5 % liegen. So kann es immer wieder kleinere technische Probleme geben: Defekte Dichtungen, falsch angezogene Flansche, defekte Ventile, Risse in Schaugläsern usw. In der Summe kann dadurch die Leckrate, bezogen auf eine Betriebszeit von ca. 3 Jahren, bei über 1,6 % pro Jahr liegen.
Dieses Beispiel bezieht sich auf Ammoniak-Wärmepumpen, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass bei allen Großwärmepumpen, egal mit welchem Kältemittel, es immer „Betriebsvorfälle“ gibt, die Kältemittel entweichen lassen. Es ist dennoch zu erwarten, dass nach den ersten Betriebsjahren die Leckagerate über die Zeit auf einen Wert von unter 0,5 % pro Jahr absinkt.